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Das Konzept der „Arztpraxis/Ordination“

Als leistungsstärkstes Element der ambulanten medizinischen Versorgung – und wie es in Deutschland, Österreich und der Schweiz umgesetzt ist.

Das Wichtigste in Kürze

Wie heißt die Arztpraxis in den drei Ländern?
In Deutschland und der Schweiz spricht man von der Arztpraxis, in Österreich von der Ordination.
Was ist ein MVZ?
Das Medizinische Versorgungszentrum ist eine deutsche Organisationsform, in der Inhaberschaft und ärztliche Tätigkeit getrennt sein können: Ärzte arbeiten angestellt, ein zugelassener Träger betreibt das MVZ.
Was unterscheidet Kassenarzt und Wahlarzt in Österreich?
Der Kassenarzt rechnet direkt mit dem Sozialversicherungsträger ab. Beim Wahlarzt bezahlen Patienten zunächst selbst und können eine teilweise Kostenerstattung beantragen.
Wie wird in der Schweiz abgerechnet?
Seit dem 1. Januar 2026 über TARDOC und ambulante Pauschalen; die Zulassung zur Abrechnung zulasten der OKP regeln die Kantone.

Herausgegeben von Dr. med. Christian Möcklinghoff, Akademie Ihre gesunde Arztpraxis · Stand:

In Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheiden sich nicht nur die Bezeichnungen, sondern teilweise auch die unternehmerischen Rahmenbedingungen, die Organisationsformen und die Möglichkeiten der Praxisführung.

LandÜbliche Bezeichnung
DeutschlandArztpraxis, Privatpraxis, Gemeinschaftspraxis
ÖsterreichOrdination, Gruppenpraxis, Kassenordination
SchweizArztpraxis, Einzelpraxis, Gruppenpraxis, Ärztezentrum

Das Grundbedürfnis nach wirtschaftlich erfolgreicher Praxisführung, Patientenorientierung, Mitarbeiterführung, Marketing und persönlicher Selbstoptimierung ist in allen drei Ländern vergleichbar. Die gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich allerdings erheblich.

Die drei Länder im direkten Vergleich

Deutschland

Typische Praxis- und Organisationsformen:

  • Einzelpraxis
  • Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), früher Gemeinschaftspraxis
  • Praxisgemeinschaft
  • Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
  • Angestelltenarztpraxis

Besonders charakteristisch für Deutschland ist die starke Regulierung der vertragsärztlichen Versorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV).

Es gibt zwei wesentliche Abrechnungssysteme:

  • GKV: Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
  • Privatpatienten: Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Das MVZ ist eine besondere deutsche Organisationsform: Hier können Inhaberschaft und ärztliche Tätigkeit organisatorisch voneinander getrennt sein. Ärzte können also angestellt arbeiten, während ein anderer zugelassener Träger das MVZ betreibt.

Österreich

In Österreich spricht man überwiegend von einer Ordination. Die wesentlichen Modelle sind:

  • Einzelordination
  • Gruppenpraxis
  • Praxisgemeinschaft
  • Kassenordination
  • Wahlarztordination
  • Primärversorgungseinheit (PVE)
  • Selbstständiges Ambulatorium

Eine wichtige Unterscheidung ist die zwischen Kassenarzt und Wahlarzt:

Kassenarzt: Hat einen Vertrag mit einem Sozialversicherungsträger und rechnet die entsprechenden Leistungen direkt mit diesem ab.

Wahlarzt: Hat keinen entsprechenden Kassenvertrag. Patienten bezahlen zunächst selbst und können unter bestimmten Voraussetzungen eine teilweise Kostenerstattung durch ihre Krankenkasse beantragen.

Besonders interessant ist das österreichische Modell der Primärversorgungseinheiten: Hier arbeiten Ärzte mit Pflegekräften, Physiotherapeuten, Sozialarbeitern und weiteren Gesundheitsberufen zusammen. Es gibt:

  • PVZ – Primärversorgungszentrum an einem Standort
  • PVN – Primärversorgungsnetzwerk an mehreren Standorten

Eine PVE kann beispielsweise als Gruppenpraxis oder selbstständiges Ambulatorium organisiert werden.

Schweiz

In der Schweiz spricht man ebenfalls von einer Arztpraxis oder einer Praxis. Typische Organisationsformen sind:

  • Einzelpraxis
  • Gemeinschaftspraxis
  • Gruppenpraxis
  • Ärztezentrum
  • Ambulante ärztliche Institution
  • Medizinisches Versorgungszentrum beziehungsweise ärztliches Institut

Die Schweizer Besonderheit liegt vor allem im Krankenversicherungssystem und in der Finanzierung. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bildet die Basisversorgung. Daneben gibt es Zusatzversicherungen.

Ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland ist das sogenannte Kostenerstattungs- bzw. Tiers-garant-Prinzip: Bei ambulanten Arztleistungen erhalten Patienten häufig eine Rechnung, die sie selbst bezahlen und anschließend ihrer Krankenversicherung einreichen. Je nach Versicherungsmodell und Abrechnungsvereinbarung kann die Abrechnung auch direkt mit dem Versicherer erfolgen.

Hinzu kommt eine Besonderheit bei der Praxisgründung: Die Zulassung zur Abrechnung zulasten der OKP wird kantonal geregelt. In bestimmten Fachgebieten und Regionen bestehen zudem Zulassungsbeschränkungen.

Seit dem 1. Januar 2026 werden die ambulanten ärztlichen Leistungen in der Schweiz über TARDOC und ambulante Pauschalen abgerechnet. Der bisherige TARMED wurde abgelöst.

Die wichtigsten wirtschaftlichen und organisatorischen Unterschiede

KriteriumDeutschlandÖsterreichSchweiz
PraxisbezeichnungArztpraxisOrdinationArztpraxis
EinzelpraxisJaEinzelordinationJa
GemeinschaftsmodellBAGGruppenpraxisGruppenpraxis
Größere ZentrenMVZPVE / AmbulatoriumÄrztezentrum / Institut
Gesetzliche VersicherungGKVSozialversicherungOKP
Private VersorgungPKV / SelbstzahlerWahlarzt / PrivatZusatzversicherung / Selbstzahler
AbrechnungEBM / GOÄKassenvertrag / PrivathonorarTARDOC / Pauschalen / Privathonorar
ZulassungsregulierungKV-SystemKassenverträge und LandesregelungenKantonal und bundesrechtlich
Angestellte ÄrzteJaJaJa

Die fünf entscheidenden Unterschiede

  1. 1. Unterschiedliche wirtschaftliche Freiheit

    In Deutschland bestimmt die GKV-Versorgung einen erheblichen Teil der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vieler Praxen. Budgets, Leistungsbegrenzungen und KV-Vorgaben spielen eine wichtige Rolle.

    In Österreich ist die Unterscheidung zwischen Kassen- und Wahlarzt besonders prägend. Eine Wahlarztordination kann ihr Leistungsangebot stärker eigenständig gestalten.

    In der Schweiz ist die wirtschaftliche Organisation stärker durch die kantonale Zulassung, die Tarifstruktur und die Versicherungsmodelle geprägt.

  2. 2. Unterschiedliche Möglichkeiten der Unternehmensführung

    Das deutsche MVZ bietet eine vergleichsweise ausgeprägte Möglichkeit, ärztliche Tätigkeit und Unternehmenseigentum organisatorisch zu trennen.

    In Österreich sind Gruppenpraxen und PVE interessante Kooperationsmodelle. Hier ist die ärztliche und multiprofessionelle Zusammenarbeit strukturell stärker verankert.

    In der Schweiz gibt es ebenfalls größere ärztliche Institutionen und Gruppenpraxen, wobei die konkreten rechtlichen Möglichkeiten kantonal und nach Organisationsform zu prüfen sind.

  3. 3. Unterschiedliche Patientenfinanzierung

    Die Patienten haben in allen drei Ländern unterschiedliche finanzielle Eigenbeteiligungen und Erstattungswege.

    Das beeinflusst auch die Kommunikation, Preisgestaltung und Positionierung von Privatleistungen.

  4. 4. Unterschiedliche Bedeutung von Marketing

    In allen drei Ländern gewinnen Sichtbarkeit, Reputation, digitale Patientenkommunikation und Patientenbindung an Bedeutung.

    Allerdings müssen Werberecht, Berufsrecht und Vorgaben zur Darstellung medizinischer Leistungen jeweils national berücksichtigt werden.

  5. 5. Unterschiedliche Anforderungen an die Praxisorganisation

    Die österreichischen PVE sind ein besonders interessantes Beispiel für multiprofessionelle Zusammenarbeit.

    Die Schweizer Ärztezentren und deutschen MVZ zeigen wiederum, wie sich größere ambulante Organisationen unter unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen entwickeln.

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